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Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte: So machst du es richtig

Ein Gast fragt, ob in den Gnocchi Sellerie steckt. Die Küche hat vor drei Wochen die Brühe gewechselt, auf der gedruckten Karte stehen noch die alten Fußnotenziffern, und der Koch, der das neue Rezept kennt, hat heute frei. Genau in dieser Lücke — zwischen dem, was die Küche tatsächlich macht, und dem, was auf der Karte steht — wird die Allergenkennzeichnung zum Problem. Sie sieht aus wie eine Druckaufgabe. In Wahrheit ist sie eine Frage der Versionspflege, und deshalb lohnt es sich, das einmal richtig zu lösen statt jede Saison nachzubessern.

Was die LMIV wirklich von dir verlangt

Die EU-Verordnung 1169/2011, in Deutschland als Lebensmittelinformationsverordnung oder kurz LMIV bekannt, verlangt Angaben zu 14 definierten Allergenen — nicht nur bei verpackter Ware, sondern ausdrücklich auch bei loser Ware. Lose Ware ist alles, was du servierst: der Teller Pasta, die Tagessuppe, das Stück Kuchen an der Theke, der Cocktail an der Bar. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe, keine für Foodtrucks und keine für die Mittagskarte, die um elf Uhr auf die Tafel geschrieben wird. Für die Gastronomie heißt das: Die Allergenkennzeichnung gilt für jedes Gericht, das du ausgibst.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig unterschätzt. Erstens muss die Information den Gast erreichen, bevor er bestellt und bevor Geld fließt — nicht erst, wenn der Teller auf dem Tisch steht. Das gilt genauso für Telefonbestellungen, Lieferportale und deine Website, nicht nur für die Karte im Gastraum. Zweitens muss die Angabe beschreiben, was wirklich im Gericht ist. Und das heißt: Jemand ist einmal jede Komponente durchgegangen — Sauce, Marinade, Frittierfett, Brühwürfel, das Brot dazu. Wie das im Detail dokumentiert wird und ob dein Personal mündlich Auskunft geben darf, regeln die Mitgliedstaaten selbst. Die Pflicht an sich gilt EU-weit und seit Dezember 2014.

Die 14 Allergene — und wo sie sich in der Küche verstecken

Die Liste kann jeder aufsagen. Die Liste ist auch nicht das Problem. Schwierig wird es bei der zweiten Ebene — der Zutat in der Zutat —, denn dort passieren die Fehler. Hier die vollständige Aufstellung, jeweils mit den Stellen, an denen das Allergen auftaucht, wenn niemand danach sucht.

  • Glutenhaltiges Getreide — Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut. Über Brot hinaus: mit Mehlschwitze gebundene Saucen, Sojasauce, Bierteig, Wurstbrät mit Semmelbröseln als Bindemittel, das Mehl am gebratenen Fisch.
  • Krebstiere — im Krabbencocktail offensichtlich, im Krustentierfond als Saucenbasis unsichtbar, ebenso in der Garnelenpaste im Thai-Curry oder in XO-Sauce.
  • Eier — Mayonnaise und jede Aioli, die darauf aufbaut, frische Pasta, das Ei zum Bestreichen auf dem Blätterteig, die meisten Eissorten und Eiklar zum Klären einer Consommé.
  • Fisch — Worcestersauce und Caesar-Dressing enthalten Sardellen. Genauso die südostasiatische Fischsauce und manches Kimchi.
  • Erdnüsse — Satay, manche kaltgepressten Öle, Pralinenfüllungen und eine lange Reihe von Desserts. Erdnuss ist eine Hülsenfrucht und damit ein eigener Eintrag neben den Schalenfrüchten.
  • Soja — Sojasauce, Tofu, Miso, Edamame, Lecithin in Schokolade und der Emulgator in sehr vielen Burgerbrötchen.
  • Milch — die Butter, mit der das angeblich schlichte Gemüse abgeschmeckt wird, Ghee, Molkenpulver im Brot, Kasein in manchen Chips und Brötchen, der Parmesan im Pesto.
  • Schalenfrüchte — Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pekannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia. Pesto, Nougat, Nussöle zum Abschmecken und Nussmehle in glutenfreier Backware.
  • Sellerie — der leiseste Kandidat und der, der am häufigsten übersehen wird. Brühwürfel und Fonds, das Wurzelgemüse unter fast jeder Saucenbasis, Selleriesalz in Gewürzmischungen, die Bloody Mary.
  • Senf — Vinaigretten, Mayonnaise, Currypulver, Marinaden und praktisch jede Bratwurst.
  • Sesam — Burgerbrötchen, Hummus und alles auf Tahini-Basis, Gomasio, die Kruste vieler Brote.
  • Schwefeldioxid und Sulfite über 10 mg/kg beziehungsweise 10 mg/l — Wein, Trockenfrüchte, manche Kartoffelprodukte, eingelegtes Gemüse, halbgetrocknete Tomaten.
  • Lupinen — in glutenfreien Mehlmischungen, in manchen Broten und Nudeln. Selten auf der Karte — und genau deshalb fallen sie hinten runter.
  • Weichtiere — Muscheln, Venusmuscheln, Tintenfisch, Oktopus, Schnecken und die Austernsauce im Wok.

Was die Verordnung dir nicht abnimmt, ist die Frage der Kreuzkontamination. Pflicht ist, die Allergene auf der Speisekarte auszuweisen, die tatsächlich in einem Gericht verarbeitet sind. Spuren aus der gemeinsamen Fritteuse oder vom gleichen Brett gehören nicht zur Pflichtkennzeichnung der 14 Allergene, und ein pauschales „kann Spuren von allem enthalten“ sagt einem allergischen Gast schlicht nichts. Ehrlicher ist, in klaren Worten zu benennen, was du in deiner Küche trennen kannst und was nicht — und die Entscheidung dann dem Gast zu lassen.

Schriftlich oder mündlich? Die Bedingung, die fast alle übersehen

Hier stolpern auch gut geführte Betriebe. Viele haben gehört, dass die Auskunft mündlich erfolgen darf, und hören an dieser Stelle auf zu lesen. Die Erlaubnis gibt es wirklich — aber sie hat Bedingungen, und diese Bedingungen sind die eigentliche Regel.

Deutschland setzt die EU-Vorgabe über die LMIDV um, die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung. Der Kern: Es muss eine schriftliche Dokumentation der Allergene je Gericht geben, sie muss dem Gast auf Nachfrage zugänglich sein, und ein deutlich sichtbarer Hinweis muss darüber informieren, dass die Auskunft mündlich erteilt wird und die schriftliche Aufzeichnung eingesehen werden kann. Fehlt der Hinweis oder fehlt die Aufzeichnung, reicht die mündliche Auskunft allein nicht aus. Spanien geht über das Real Decreto 126/2015 einen vergleichbaren Weg: mündlich ja, aber nur unter Zusatzbedingungen, die die Angabe nachprüfbar und belegt halten.

Wenn du dir diese Konstruktion genau ansiehst, folgt daraus etwas sehr Praktisches. Die schriftliche Aufzeichnung musst du ohnehin führen. Und wenn sie einmal steht, gibt es kaum einen Grund, sie im Ordner hinter der Theke zu lassen, statt sie dort zu zeigen, wo Gäste tatsächlich hinsehen: auf der Karte, direkt am Gericht. Der mündliche Weg ist keine Abkürzung — er ist dieselbe Arbeit plus Hinweisschild plus ein Ordner, den jemand aktuell halten muss.

Allergene sind keine Zusatzstoffe: zwei Systeme auf einer Karte

Gäste und Servicekräfte werfen beides ständig zusammen, und schuld daran ist die Nummerierung auf alten Papierkarten. Die Allergeninformation nach 1169/2011 ist das eine System. Die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen ist ein zweites, national geregeltes, und sie bringt in Deutschland ihre eigenen festen Formulierungen mit, die auf die Karte gehören: mit Farbstoff, mit Konservierungsstoff, mit Geschmacksverstärker, mit Phosphat, mit Süßungsmittel, geschwefelt, koffeinhaltig, chininhaltig. Ein Kassler, eine Cola, ein Glas Oliven und ein Kompott aus Trockenfrüchten können jeweils eine dieser Angaben auslösen — und keine davon ist eine Allergenangabe.

Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten, prüf also, was an deinem Standort gilt, statt eine Vorlage von jenseits der Grenze zu übernehmen. Was überall gilt, ist die gestalterische Lehre daraus: Halte beide Systeme auf der Karte auseinander. Allergene funktionieren als klare Badges am Gericht. Zusatzstoff-Angaben gehören in ihre eigene Zeile im Text und nicht in denselben Haufen hochgestellter Ziffern — genau diese Vermischung führt dazu, dass ein Gast glaubt, die 4 stehe für Nüsse, während sie Farbstoff bedeutet.

Worauf die Lebensmittelüberwachung tatsächlich schaut

Die Allergenprüfung im Rahmen einer Routinekontrolle geht schnell und läuft ziemlich berechenbar ab. Meist sind es dieselben Punkte.

  • Ist der Hinweis für Gäste vorhanden, lesbar und an der richtigen Stelle — nicht in einer Kartenhülle, die niemand aufschlägt.
  • Existiert die schriftliche Aufzeichnung für jedes Gericht, das gerade verkauft wird, inklusive Tagesgerichte und der Sachen, die heute Morgen dazukamen.
  • Passt die Aufzeichnung zur Küche. Rechne mit einer Stichprobe: ein Gericht wird zufällig gezogen, danach kommt die Frage nach der Sauce.
  • Kann die Person, die gerade im Dienst ist, ohne Raten antworten. Dass zwei Mitarbeitende dasselbe sagen, zählt mehr als eine geschliffene Formulierung.
  • Ist die Information vor der Bestellung erreichbar — auch auf Flyern, in Lieferportalen und auf der Website.
  • Wann wurde zuletzt aktualisiert. Eine Aufzeichnung, die seit dem letzten Lieferantenwechsel unverändert ist, landet in der Niederschrift.

Bußgelder werden auf Länderebene festgelegt und fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus — jede Zahl ohne Quelle kannst du getrost ignorieren. In der Praxis endet ein Erstbefund häufiger mit einer schriftlichen Beanstandung, einer Frist zur Abstellung und einer Nachkontrolle. Teuer wird ohnehin nicht die Kontrolle, sondern der Gast mit einer ernsten Allergie, dem etwas Falsches gesagt wurde.

Warum das Fußnotensystem auf Papier immer wieder scheitert

Die klassische Karte trägt hochgestellte Ziffern am Gericht und unten eine Legende in Kleinstschrift. Am Tag des Drucks stimmt das perfekt. Dann ersetzt der Lieferant einen Fond, der Souschef tauscht ein Bindemittel, ein Gericht fliegt raus und ein neues kommt dazu — und eine Korrektur bedeutet: fünfzig Karten neu drucken und neu laminieren. Also wird nicht neu gedruckt. Die Legende wird mit dem Stift geflickt, das neue Gericht steht auf der Tafel ganz ohne Allergenzeile, und Karte und Küche driften über eine Saison hinweg leise auseinander. Nichts daran ist Nachlässigkeit. Es ist die absehbare Folge davon, dass etwas Veränderliches auf etwas Unveränderliches gedruckt wurde.

Wie eine digitale Speisekarte die Allergenkennzeichnung in der Gastronomie automatisiert

Eine digitale Karte setzt genau an dieser Lücke an, weil der Gast eine Seite liest, die du noch bearbeiten kannst — statt Papier, das du längst aus der Hand gegeben hast.

  • Allergene werden pro Gericht getaggt und als lesbare Badges gezeigt: das Wort Sellerie statt der Ziffer 9, die sich der Gast erst aus einer Legende zusammensuchen muss.
  • Rezept geändert, Tag einmal aktualisiert — und ab diesem Moment sieht jeder Gast beim Scannen die richtige Fassung. Es sind keine veralteten Karten mehr im Umlauf.
  • Bei yourmenu.app steckt im gedruckten QR-Code ein dauerhafter Kurzlink statt der Adresse deiner Karte. Du kannst die Karte umbenennen, neu gestalten oder auf eine eigene Domain umziehen — die Codes, die schon auf den Tischen liegen, funktionieren weiter.
  • Geht mitten im Service etwas aus, markierst du das Gericht vom Handy aus als ausverkauft; es wird live ausgegraut, statt eine Allergendiskussion über etwas auszulösen, das ohnehin niemand bestellen kann.
  • Ernährungs-Badges — vegan, vegetarisch, halal und der Rest — laufen über dieselbe Struktur mit, der Gast schaut also nur an einer Stelle nach.
  • Allergen-Tags gehören bei yourmenu.app zum kostenlosen Tarif. Pflichtangaben gehören nicht hinter eine Paywall.

Zwei ehrliche Grenzen. Erstens die Übersetzungen: KI-Übersetzung liegt im Premium-Tarif, und jeder String bleibt von Hand nachjustierbar — was ausgerechnet hier zählt. Allergen-Vokabular ist die eine Stelle, an der du das Ergebnis Wort für Wort gegenlesen solltest, denn Schalenfrüchte und Erdnüsse sind in jeder Sprache juristisch zwei verschiedene Dinge. Zweitens, und wichtiger: Kein Werkzeug kennt deine Küche. Die Karte zeigt, was du ihr sagst. Dein Team braucht weiterhin Schulung — die digitale Karte ist die stets aktuelle Referenz, aus der Team und Gast endlich gemeinsam lesen.

Von der Papierkarte zur getaggten Karte: der Ablauf

Die Umstellung ist ein konzentrierter Nachmittag. Und sie geht deutlich besser in dieser Reihenfolge als Gericht für Gericht, wie es einem gerade einfällt.

  • Fang mit der bestehenden Karte an. Lade ein Foto oder PDF hoch und lass die KI-Erkennung Rubriken, Gerichte, Preise und Beschreibungen als Entwurf anlegen — den prüfst du dann, statt alles aus dem Nichts zu tippen.
  • Zerlege jedes Gericht in Komponenten, nicht in Schlagworte: Sauce, Marinade, Garnitur, Frittierfett, Fondbasis, Brot dazu.
  • Hol die Spezifikationen aller zugekauften zusammengesetzten Produkte. Fonds, Dressings, Burgerbrötchen, Wurst, Eingelegtes und Trockenfrüchte sind die Überraschungskandidaten.
  • Tagge die Gerichte und prüf die unangenehme Gruppe zuerst: Sellerie, Senf, Sulfite und Sesam erwischen mehr Küchen als Gluten je erwischt hat.
  • Formulier deine Haltung zur Kreuzkontamination in einem klaren Satz — und sorg dafür, dass der Service genau diesen Satz sagt.
  • Weise das Team ein, wo die Aufzeichnung jetzt liegt, und scanne den Code einmal selbst vom Gaststuhl aus, um zu sehen, was der Gast sieht.
  • Leg einen Rhythmus fest: prüfen bei jedem Lieferantenwechsel, jeder Rezeptänderung und bei jedem Saisonwechsel der Karte. Fünfzehn Minuten, kein Projekt.

Die Allergenangabe ist der Teil einer Speisekarte, bei dem „ungefähr richtig“ nichts wert ist. Sie ist zugleich eine der wenigen Pflichten, die tatsächlich leichter werden, sobald du die Antwort nicht mehr druckst, sondern pflegst. Eine komplette Karte mit Allergen-Tags baust du bei yourmenu.app im kostenlosen Tarif, druckst einen dauerhaften QR-Code — und jeder Gast hat den aktuellen Stand vor sich, bevor er bestellt.

Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte: So machst du es richtig — yourmenu.app